Sachverständigengutachten
Insbesondere für die Fachgebiete Verglasung und Glasschäden können Sie durch unseren Betrieb Sachverständigengutachten erstellen lassen.
Diese Arten von Gutachten sind möglich:
- Gerichtsgutachten
- Privatgutachten
- Schiedsgutachten
- gutachtliche Stellungnahmen
- Beweissicherung
- Schadenbewertung
Wir garantieren:
Alle Gutachten werden persönlich, unparteiisch und nach neuestem fachlichen Wissensstand erstellt. Die Höhe der Kosten für ein Gutachten, auch Privatgutachten, richtet sich nach dem Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG).
Beispiele von Schadensfällen:
Thermischer Sprung, Folienablösung, Kratzer durch Mörtelablagerungen, Polarisationsflecken, Verätzungen, Torsionssprung, Kantendrucksprung, Interferenzen, undichtes Isolierglas, Interferenzen, Vandalismus, Einschusslöcher, Restspannungen, Saugerabdrücke, rauher Schnitt, chemische oder mechanische Oberflächenbeschädigungen, Biegezugfestigkeit, Temperaturwechselbeständigkeit, Spontanbruch bei ESG (Einscheibensicherheitsglas)